Namensänderung nach der Eheschließung in Deutschland

Mit welchem Namen unterschreibt man beim Standesamt?

Die Frage, mit welchem Namen man beim Standesamt unterschreibt, beschäftigt viele Paare vor der Hochzeit. Oft herrscht Unsicherheit, ob man mit dem Geburtsnamen, dem neuen Ehenamen oder gar einer Kombination aus beiden unterschreiben muss. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema Unterschrift beim Standesamt und gibt Ihnen die nötige Sicherheit für Ihren großen Tag.

Die Unterschrift auf der Heiratsurkunde: Geburtsname ist entscheidend

Am Tag der Eheschließung unterschreiben Sie beim Standesamt mit Ihrem Geburtsnamen. Das ist unabhängig davon, ob Sie Ihren Namen ändern oder bei Ihrem Geburtsnamen bleiben. Ihre Unterschrift auf der Heiratsurkunde dient der Bestätigung Ihrer Identität und der rechtsgültigen Erklärung, dass Sie die Ehe eingehen wollen. Der neue Ehename wird erst nach der Eheschließung offiziell und spielt für die Unterschrift auf der Heiratsurkunde keine Rolle.

Namensänderung nach der Eheschließung: So funktioniert’s

Nach der Eheschließung können Sie Ihren Namen ändern. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten der Namensführung nach der Heirat: Sie können den Namen Ihres Partners annehmen, Ihren Geburtsnamen behalten oder einen Doppelnamen führen. Die gewünschte Namensführung wird bereits vor der Eheschließung beim Standesamt festgelegt.

Welche Namensoptionen gibt es?

  • Annahme des Namens des Partners: Traditionell nimmt die Frau den Namen des Mannes an. Aber auch der Mann kann den Namen der Frau annehmen.
  • Bebehaltung des Geburtsnamens: Beide Partner behalten ihren Geburtsnamen.
  • Doppelname: Einer der Partner nimmt einen Doppelnamen an, der aus dem Geburtsnamen und dem Namen des Partners besteht.

Namensänderung nach der Eheschließung in DeutschlandNamensänderung nach der Eheschließung in Deutschland

Unterschrift im Alltag nach der Hochzeit: Der neue Ehename

Nach der Hochzeit und der offiziellen Namensänderung verwenden Sie im Alltag Ihren neuen Ehenamen. Das gilt für alle offiziellen Dokumente, Verträge und natürlich auch für Ihre Unterschrift. Es ist wichtig, sich an die Verwendung des neuen Namens zu gewöhnen, um Verwirrung und Missverständnisse zu vermeiden.

Ausweisdokumente aktualisieren

Denken Sie daran, Ihre Ausweisdokumente nach der Namensänderung zu aktualisieren. Dazu gehören Personalausweis, Reisepass und Führerschein.

Fazit: Klarheit für den großen Tag

Zusammenfassend lässt sich sagen: Beim Standesamt unterschreiben Sie mit Ihrem Geburtsnamen. Der neue Ehename wird erst nach der Trauung relevant. Achten Sie darauf, Ihre Ausweisdokumente nach der Namensänderung zu aktualisieren und verwenden Sie im Alltag konsequent Ihren neuen Ehenamen. Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet für Ihren großen Tag!

FAQ:

  1. Was passiert, wenn ich beim Standesamt mit dem falschen Namen unterschreibe? Keine Sorge, ein kleiner Fehler in der Unterschrift macht die Eheschließung nicht ungültig. Der Standesbeamte wird Sie darauf hinweisen und Sie bitten, korrekt zu unterschreiben.
  2. Kann ich meinen Künstlernamen beim Standesamt verwenden? Nein, beim Standesamt müssen Sie Ihren offiziellen Geburtsnamen verwenden.
  3. Wann kann ich meinen neuen Ehenamen verwenden? Direkt nach der Eheschließung und Eintragung im Heiratsregister.
  4. Muss ich meine Bank über die Namensänderung informieren? Ja, informieren Sie alle relevanten Institutionen, wie Bank, Versicherungen und Arbeitgeber, über Ihre Namensänderung.
  5. Was kostet die Namensänderung nach der Eheschließung? Die Namensänderung an sich ist in der Regel kostenlos. Kosten entstehen für die Aktualisierung der Ausweisdokumente.
  6. Kann ich meinen Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen? Ja, das ist möglich.
  7. Kann ich einen Doppelnamen führen, wenn mein Partner seinen Namen behält? Ja, das ist möglich.

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